Präsidentin Claudia Wespi, Peter Blum (links) und Urs Weidmann
Mitglieder
Präsidentin
Claudia Wespi, lic. phil.
Mitglieder
Urs Weidmann, Dr. phil. nat.
Peter Blum, Dr. sc. Math. ETH
Schulleitung
Annette Studer, lic. phil. I, Rektorin
Luigi Brovelli, Dr. sc. nat. ETH, Schulleiter
Vertreterin Bildungs- und Kulturdepartement
Cornelia Oertle, Dr. phil./MHA/RN, Leiterin ad interim Dienststelle Gymnasialbildung
Vertreterin der Lehrerschaft
Hanni Rebsamen, dipl. Umwelt-Natw. ETH
Grundlagen
Die Grundlagen der Arbeit der Schulkommission sind im Gesetz über die Gymnasialbildung vom 12.02.2001 und in der Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung vom 19.06.2001 formuliert.
Wahl
Der Regierungsrat wählt für jede Kantonsschule eine Schulkommission von mindestens vier Mitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren. Er bestimmt den Präsidenten bzw. die Präsidentin. Im Übrigen konstituiert und organisiert sich die Kommission selber.
Aufgaben
- Begleitung der Schule, Unterstützung der Schulleitung
- Überprüfung der Tätigkeit der Schulleitung, der Qualität der Aufgabenerfüllung und der Zusammenarbeit an der Schule
- Genehmigung strategischer Dokumente der Schulleitung
- Wahl der Lehrpersonen auf Antrag der Schulleitung
- Antrag an den Regierungsrat betreffend Wahl der Schulleitungspersonen
- Prüfen von Anliegen der Schule bzw. der Behörden: beidseitige Beratung